Datenschutzbestimmungen

Die Geschäftsleitung/der Vorstand von SABICOL DE LA DUEÑA, SLU (im Folgenden "der für die Verarbeitung Verantwortliche") übernimmt die größtmögliche Verantwortung und das größte Engagement für die Erstellung, Umsetzung und Aufrechterhaltung dieser Datenschutzpolitik und gewährleistet die kontinuierliche Verbesserung des für die Verarbeitung Verantwortlichen mit dem Ziel, hervorragende Leistungen in Bezug auf die Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zu erreichen, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. EU L 119/1 vom 04.05.2016) sowie der spanischen Datenschutzvorschriften (Organgesetz, spezifische sektorale Rechtsvorschriften und deren Durchführungsbestimmungen).

Die Datenschutzpolitik von SABICOL DE LA DUEÑA, SLU basiert auf dem Prinzip der proaktiven Verantwortung, wonach der für die Datenverarbeitung Verantwortliche für die Einhaltung der für diese Politik geltenden gesetzlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich ist und dies gegenüber den zuständigen Kontrollbehörden nachweisen kann.

 

Der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt in dieser Hinsicht den folgenden Grundsätzen, die allen seinen Mitarbeitern bei der Verarbeitung personenbezogener Daten als Leitfaden und Bezugsrahmen dienen sollen:

  1. Datenschutz durch Technik:Der für die Verarbeitung Verantwortliche ergreift sowohl bei der Festlegung der Mittel für die Verarbeitung als auch bei der Verarbeitung selbst geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, wie z. B. Pseudonymisierung, die darauf abzielen, die Datenschutzgrundsätze, wie z. B. Datenminimierung, wirksam umzusetzen und die erforderlichen Garantien in die Verarbeitung zu integrieren.
  2. Datenschutz durch Voreinstellungen:Der für die Verarbeitung Verantwortliche ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass standardmäßig nur personenbezogene Daten verarbeitet werden, die für jeden der spezifischen Zwecke der Verarbeitung erforderlich sind.
  3. Datenschutz im Lebenszyklus von Informationen:Die Maßnahmen, die den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, gelten für den gesamten Lebenszyklus von Informationen.
  4. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben und Transparenz:Personenbezogene Daten müssen rechtmäßig, nach Treu und Glauben und in transparenter Weise gegenüber der betroffenen Person verarbeitet werden.
  5. Zweckbindung:Personenbezogene Daten werden für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet.
  6. Datenminimierung:Personenbezogene Daten müssen dem Zweck entsprechen, für den sie verarbeitet werden, dafür erheblich sein und auf das für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderliche Maß beschränkt werden.
  7. Richtigkeit:Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig sein und, soweit erforderlich, auf den neuesten Stand gebracht werden; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden.
  8. Begrenzung der Speicherdauer:Personenbezogene Daten werden so lange, wie es für die Erreichung der Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist, in einer Form gespeichert, die die Identifizierung der betroffenen Person ermöglicht.
  9. Integrität und Vertraulichkeit:Personenbezogene Daten sind so zu verarbeiten, dass eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet ist, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Beschädigung, indem geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen getroffen werden.
  10. Information und Schulung:Einer der Schlüssel zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten ist die Schulung und Information des Personals, das an der Verarbeitung dieser Daten beteiligt ist. Während des gesamten Lebenszyklus der Daten müssen alle Mitarbeiter, die Zugang zu den Daten haben, angemessen geschult und über ihre Pflichten in Bezug auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen informiert werden.

Die Datenschutzpolitik von SABICOL DE LA DUEÑA, SLU wird allen Mitarbeitern des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen mitgeteilt und allen interessierten Parteien zur Verfügung gestellt.

Folglich bezieht diese Datenschutzpolitik alle Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen ein, die sie kennen und akzeptieren müssen, indem sie sie als ihre eigene betrachten, wobei jedes Mitglied dafür verantwortlich ist, sie anzuwenden und die auf seine Tätigkeit anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu überprüfen sowie die Verbesserungsmöglichkeiten, die sie für angemessen halten, zu ermitteln und bereitzustellen, um eine hervorragende Einhaltung der Vorschriften zu erreichen.

Diese Politik wird von der Geschäftsführung / dem Verwaltungsrat von SABICOL DE LA DUEÑA, SLU, so oft wie nötig überprüft, um sie jederzeit an die geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten anzupassen.